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GETRÄNKE

AGB

1. Jeder Gast erhält bei Betreten der Diskothek „Laufsteg Tanzpalast Dortmund" eine Kreditkarte. Die Karte berechtigt ihren Inhaber, in der Diskothek Leistungen ohne Barzahlungen in Anspruch zu nehmen.

2. Durch die Aushändigung der Karte gewähren wir dem Karteninhaber einen Kredit von € 50,-. Die Karte selbst repräsentiert den kreditierten Gegenwert.

3. Jeder Gast ist verpflichtet, die ihm ausgehändigte Karte sorgfältig aufzubewahren und beim Verlassen unserer Diskothek an der Kasse zur Abrechnung vorzulegen.

4. Der Karteninhaber haftet bei Verlust der Karte auf Rückzahlung des gesamten, durch die Karte repräsentierten Kreditbetrages (€ 50,-) zzgl. des Eintrittsgeldes (Variiert je nach Veranstaltung).

5. Die Karte bleibt unser ausschließliches Eigentum. Wir können die Benutzung der Karte jederzeit - auch ohne Nennung von Gründen - untersagen. Eine Karte, deren Benutzung wir untersagt haben, muss sofort an uns zurückgegeben werden.

6. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur von der Person genutzt werden, der die Karte ausgehändigt worden ist.

7. Bei Betreten der Diskothek „Laufsteg Tanzpalast Dortmund " ist der Gast damit einverstanden, dass jegliche Film- und Fotoaufnahmen für TV - Ausstrahlungen und Werbemaßnahmen genutzt werden können.

8. Die erworbenen Getränke dürfen nur innerhalb der Diskothek „Laufsteg Tanzpalast Dortmund " verzehrt werden. Das Mitnehmen von Getränken außer Haus ist nicht gestattet. Das mitbringen von Getränken ist untersagt.

9. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist ausnahmslos Folge zu leisten.

10. Mit Abgabe Ihrer Garderobe und Bezahlung von € 2,- erkennen Sie unsere maximale Haftungsgrenze von € 50,- und keine Haftung für Inhalte, an.

11. Mit Betreten unseres Hauses nehmen Sie unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen an.

Die Geschäftsleitung

LAUFSTEG DORTMUND

Königswall 26
44137 Dortmund